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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verkäufe über den Webshop renesim.com und im Fernabsatz

der renesim GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Georg Schmidt-Sailer und die Prokuristin Frau Elisabeth Reichl, Registergericht AG München, HRB 184622, Amiraplatz 1, 80333 München, USt-Ident.-Nr.: DE270820079, Telefon: +49-89-1222 893-0, Fax: +49 89-1222 893-99, Web: www.renesim.com, E-Mail: service@renesim.com (nachfolgend „RENÉSIM“ genannt)
1. Leistungen von RENÉSIM, Geltungsbereich der AGB
1.1 Über das Ladengeschäft wie auch über den Webshop RENÉSIM unter www.renesim.com kann der Kunde in einer großen Auswahl hochwertigen Schmuck, Uhren und Edelsteine erwerben.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Fernabsatzverträge zwischen RENÉSIM und den Kunden, d.h. für Verträge, bei denen Renésim und der Kunde für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Fax, Telefon, SMS) verwenden (vgl. § 312c BGB). Für Verträge, die innerhalb unserer Geschäftsräum (Amiraplatz 1) zustande kommen, gelten gesonderte AGB.

1.3. Gegenbestätigungen des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn RENÉSIM sie nicht ausdrücklich bestätigt.

1.4. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.), gelten diese AGB ab erstmaliger Einbeziehung auch für zukünftige Rechtsgeschäfte der Parteien.

1.5. Im Falle des Kaufs von losen Diamanten gilt zum Leistungsumfang von RENÉSIM Folgendes: RENÉSIM stellt die Plattform bereit und verkauft die Diamanten an den Kunden. Dabei handelt RENÉSIM ausschließlich als Vertriebsgesellschaft für Diamanten. RENÉSIM spricht keine Anlageempfehlungen aus, erbringt keine Anlageberatung und berät auch nicht allgemein über Diamanten. Angebote und Informationen auf der Website oder in Katalogen dienen nicht der Anlageberatung.
2. Definitionen
2.1 „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.2. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellungen der Ware in Katalogen, in Werbemedien sowie Produktdarstellungen auf der Website von RENÉSIM sind noch keine verbindlichen Verkaufsangebote.

3.2 Der Kunde kann Angebote telefonisch, schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) abgeben. Auf der Website gibt der Kunde mit seiner Bestellung und dem Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die anschließend von RENÉSIM verschickte Eingangsbestätigung und etwaige Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebots dar.

3.3 Unbeschadet des Rechts von RENÉSIM, das Angebot eines Kunden ablehnen zu dürfen, erklärt RENÉSIM die Annahme oder Ablehnung des Angebots des Kunden spätestens innerhalb von 4 Tagen, im Falle von Unternehmern als Kunden (vgl. Ziff. 2.2.) innerhalb von zwei Wochen, nach Bestelleingang durch eine ausdrückliche Erklärung. Mit Zugang der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) kommt der Vertrag zustande. Das Absenden der bestellten Ware und die Bestätigung des Versands an den Kunden stehen einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch RENÉSIM gleich; dies gilt nicht, wenn der Kunde als Zahlungsart „Vorkasse“ gewählt hat. Bei Zahlungsart „Vorkasse“ erfolgt die Annahmeerklärung von Seiten RENÉSIM durch Auftragsbestätigung und Aufforderung zur Zahlung per E-Mail. In Fällen der Kreditkartenzahlung liegt bereits in der Endbelastung der Kreditkarte („Capture“) die verbindliche Annahme des Kaufvertrages durch RENÉSIM.

3.4 Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: deutsch und englisch. Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation zwischen RENÉSIM und dem Kunden in Bezug auf Verträge und Rechnungen in elektronischer Form erfolgt.

3.5. Bei einer Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, die Rechnung und diese AGB sowie eine Widerrufsbelehrung per E-Mail zugesandt. RENÉSIM speichert darüber hinaus jedoch keinen gesonderten Vertragstext, der dem Kunden über das Internet zugänglich wäre.
4. Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Die von RENÉSIM belieferten Länder ergeben sich aus dem Bestellabschluss und aus den Informationen auf der Website. Soweit nicht anders vereinbart, versendet RENÉSIM bei Bestellungen aus der EU die bestellte Ware per Werttransport an die angegebene Lieferadresse innerhalb der EU.

4.2. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Ware an die Privatadresse und an den Kunden persönlich ausgeliefert. Wird die Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an seine Firmen- oder Privatadresse unter Hinzuziehung dritter Personen ausgeliefert, sorgt der Kunde für die reibungslose Annahme der Ware. Ab Ablieferung der Ware an der Firmen- oder Privatadresse trägt der Kunde in diesen Fällen das Risiko eines Verlusts der Ware. Dies gilt nicht, wenn RENÉSIM den Verlust verschuldet hat.

4.3. RENÉSIM liefert eine aus mehreren Waren bestehende Bestellung grundsätzlich einheitlich aus. Im Falle der Teillieferung auf gesonderten Kundenwunsch werden zusätzlich die Versandkosten gemäß Ziffer 5. für jede Teillieferung berechnet.

4.4. Zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen ist RENÉSIM an einem Entsorgungssystem im Sinne des § 7 des Verpackungsgesetzes beteiligt. Der Kunde als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.) kann die Verkaufsverpackungen daher an jeder vorgesehenen Sammelstelle des Entsorgungssystems zurückgeben.

4.5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht im Falle des Versands mit Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten über.

4.6. Soweit nicht anders vereinbart, können die Kunden im Bestellprozess die Option „Abholung“ auswählen. Bei Auswahl dieser Option liefert RENÉSIM die Ware nicht an die Kundenadresse. Der Kunde erhält eine E-Mail mit der Information, ab wann die Ware abholbereit im Geschäft von RENÉSIM (Amiraplatz 1, 80333 München) zur Verfügung steht. Der Kunde hat ab dem Datum der Bereitstellung der Ware 15 Werktage Zeit, die Ware unter der vorgenannten Adresse abzuholen. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

4.7. Wird die Ware in den Fällen der Ziffer 4.6. nicht innerhalb der 15-Tages-Frist abgeholt, hat der Kunde die durch die verzögerte Abholung entstandenen Mehraufwendungen von RENÉSIM, insbesondere die Lagerkosten der Ware, zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerungen auf einem Umstand beruhen, den der Kunde nicht zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gläubigerverzugs gemäß §§ 300 ff. BGB. RENÉSIM steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware wegen etwaiger Ersatzansprüche aufgrund schuldhaft verspäteter Abholung zu.
5. Preise, Versandkosten, Zahlung
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Kunden als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.) die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, für Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.) die Preise am Tag der Auslieferung. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten. Erfolgt die Lieferung aufgrund gesonderter individueller Vereinbarung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem für jede einzelne Nachnahmesendung die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren, die ebenfalls bei der Bestellung gesondert ausgewiesen werden. Bei Beauftragung eines Zustelldienstes mit dem Transport der bestellten Ware in Staaten außerhalb der EU können zudem zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde ebenfalls zu tragen hat. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.), trägt der Kunde zudem die Versicherungskosten. Alle aktuellen Preise, Kosten und Gebühren sowie die AGB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.renesim.com/de/de/agb abrufbar.

5.2. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, die abhängig von der Bestellsumme, der Lieferart, dem Versandziel und den Einstellungen im Kundenkonto angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen bei neu aufgenommenen Geschäftsverbindungen mit Unternehmern (vgl. Ziff. 2.2.) die ersten drei Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung. Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden im „Warenkorb“ zur Auswahl und sind auch im „Service Bereich“ der Website von RENÉSIM beschrieben.

5.3. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 1 Werktag nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

5.4. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann RENÉSIM nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Verzugs mit Zahlungen bei Kunden als Unternehmern (vgl. Ziff. 2.2.) gelten folgende ergänzende Bestimmungen:

- Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei RENÉSIM nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (Unternehmer) über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB und eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB ist auf einen etwaigen weiteren Schadensersatzanspruch anzurechnen.

- Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann RENÉSIM offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. RENÉSIM geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden aus.

- RENÉSIM ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Außenstände des Kunden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist RENÉSIM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6. Lieferfristen
6.1 Die Lieferzeiten sind abhängig von dem jeweiligen Produkt. Auf der Website von RENÉSIM wird durch entsprechende Erläuterungen bei jedem Produkt die Verfügbarkeit und die Lieferzeit angezeigt. Abhängig von der gewählten Versandart erfolgt die Lieferung sodann innerhalb der üblichen Versandzeit aus Deutschland. Wählt der Kunde die Option „Abholung“, wird er innerhalb des Zeitraums der Verfügbarkeit über die Bereitstellung der Ware informiert (vgl. Ziffer 4.6.).

6.2. Ergibt sich nach der Bestellung durch den Kunden eine Änderung des voraussichtlichen Bereitstellungs- bzw. Versandtages, wird der Kunde darüber automatisch per E-Mail informiert. Der Kunde hat dann, sofern er Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.) ist, jederzeit vor Bereitstellung der Ware bzw. deren Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern zwischen RENÉSIM und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

6.3. Soweit der Kunde Unternehmer ist (vgl. Ziff. 2.2.), hat er RENÉSIM bei Überschreitung der Bereitstellungs- bzw. Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
7. Nichtlieferung durch Vorlieferanten
7.1 RENÉSIM übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Ist die Ware trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird RENÉSIM den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist RENÉSIM von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn RENÉSIM die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Falls RENÉSIM zurücktreten will, wird sie das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.

7.2. Im Falle des Rücktritts erstattet RENÉSIM unverzüglich bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn RENÉSIM die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.

7.3 Unabhängig von einem vorherigen Deckungskauf gelten die Ziffern 7.1 und 7.2 entsprechend, wenn der Kunde den Kaufpreis nicht innerhalb der in Ziffer 5.3 genannten Zahlungsfrist geleistet hat und die Ware aufgrund der Zahlungsverzögerung nicht mehr oder nicht in der genannten Lieferzeit beschafft werden kann.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher, Widerrufsbelehrung
8.1 Für Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1), die die Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss ausschließlich mittel Fernkommunikationsmittel geführt (Fernabsatzvertrag, vgl. § 312c BGB) oder einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von RENÉSIM (vgl. § 312b Abs. 1 BGB) geschlossen haben, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das RENÉSIM wie folgt belehrt:

8.2 Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht bei:
Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB),
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

RENÉSIM GmbH, Amiraplatz 1, 80333 München, Telefon: +49-89-1222 893-0, Fax: +49 89-1222 893-99, E-Mail: service@renesim.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten der Rücksendung betragen gestaffelt nach Warenwert höchstens:

Deutschland:
bis EUR 10.000: EUR 50,-
bis EUR 20.000: EUR 150,-
bis EUR 50.000: EUR 250,-
bis EUR 100.000: EUR 300,-
über EUR 100.000: EUR 300,- bis EUR 2.000,-

Europäische Union:
bis EUR 10.000: EUR 80,-
bis EUR 20.000: EUR 200,-
bis EUR 50.000: EUR 280,-
bis EUR 100.000: EUR 350,-
über EUR 100.000: EUR 350,- bis EUR 2.000,-

Weltweit:
bis EUR 10.000: EUR 150,-
bis EUR 20.000: EUR 250,-
bis EUR 50.000: EUR 300,-
bis EUR 100.000: EUR 400,-
über EUR 100.000: EUR 400,- bis EUR 2.500,-

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
9. Erweitertes Widerrufsrecht, Unverbindliche Hinweise für die Rücksendung
9.1 RENÉSIM bietet Verbrauchern, denen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Ziffer 8. dieser AGB zusteht, im Falle des Kaufs von Uhren oder Schmuck (also insbesondere nicht im Falle des Kaufs von losen Edelsteinen) ein freiwillig erweitertes Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 30 Tagen an. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Widerrufsbelehrung (vgl. Ziffer 8. der AGB).

9.2 Bitte verwenden Sie für die Rücksendung eine sichere - nach Möglichkeit die originale - Transportverpackung.
10. Sonderbestimmungen für Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2)
10.1 Erfüllungsort ist der Sitz von RENÉSIM.

10.2. Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass RENÉSIM die Kosten für den Transport übernommen hat.

10.3. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert RENÉSIM die Waren je nach Verfügbarkeit in zwei Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 5.1. werden dem Kunden in derartigen Fällen nur einmal berechnet.

10.4. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Nimmt der Kunde die Ware auch nach angemessener Nachfrist nicht ab, so ist RENÉSIM berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% des vereinbarten Netto-Kaufpreises zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass RENÉSIM lediglich ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch RENÉSIM bleibt unberührt. Die vorgenannte Pauschale wird in jedem Fall auf den Schaden angerechnet. Die Kosten für verweigerte oder nicht abgeholte Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

10.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, RENÉSIM unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

10.6. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 3 Tage seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln 3 Tage seit Entdeckung des Mangels, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

10.7. Für die Mängelgewährleistung gilt bei Unternehmern in Ergänzung zu den nachfolgenden Regelungen der Ziffer 11. Folgendes:

- Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde RENÉSIM eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. RENÉSIM ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Kaufsache, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Kunden keine erheblichen Nachteile bedeutet.

- Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann RENÉSIM die Nacherfüllung insgesamt verweigern.

- Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache sowie Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den in Ziffer 11.5. benannten Ausnahmefällen. Gebrauchte Waren in diesem Sinne sind auch Waren, die von RENÉSIM überarbeitet und erneuert wurden.

- Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, die RENÉSIM zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde keinen Schadensersatz als Folge der Anfechtung geltend machen.
11. Beschaffenheit der Ware, Gewährleistung
11.1 Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachstehenden Regelungen.

11.2. Im Falle eines Mangels der Sache fordert der Kunde RENÉSIM zur Nacherfüllung auf. Setzt der Kunde hierfür eine Frist, muss diese angemessen sein.

11.3. Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich und nach Maßgabe der Ziffern 10.5. und 10.6. erfolgen.

11.4. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren mit Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Lieferung der Sache. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2.), verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445b BGB) bleiben hiervon unberührt.

11.5. Die in Ziffer 11.4. S. 2 genannten Verjährungsfristen gelten nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit RENÉSIM eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Soweit nicht die Zahlungsart „Vorkasse“ vereinbart wurde, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von RENÉSIM.

12.2. Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), behält sich RENÉSIM darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen und Nachbestellungen vor (nachfolgend auch „Gesamtforderungen“ genannt). Der Kunde als Unternehmer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung der Ware gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an RENÉSIM ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. RENÉSIM wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber RENÉSIM in Verzug gerät, oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.

12.3. RENÉSIM ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von RENÉSIM.

12.4. Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), sind Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von RENÉSIM stehenden Waren von dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.

12.5. RENÉSIM ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderungen beträgt.
13. Haftung
13.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber RENÉSIM als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

13.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziff. 11.5.). Sie gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn RENÉSIM die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

13.3. Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
14. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), ist er mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistungen und Gegenleistung, stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von RENÉSIM nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde als Unternehmer nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.
15. Datenschutz
Die Datenschutzpraxis von RENÉSIM steht im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, wie z.B. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Nutzer finden sich in den Datenschutzhinweisen.
16. Rechtlicher Hinweis zum Inhalt der Webseiten
Die Inhalte der Webseiten von RENÉSIM werden mit hohem wirtschaftlichem Aufwand erstellt und aktualisiert. Die Nutzung der Inhalte der Webseiten von RENÉSIM darf nur zu Informationszwecken des Kunden für den Eigenbedarf erfolgen. Nicht gestattet ist jede darüber hinaus gehende Verwendung der Inhalte oder eine Verlinkung mit den Inhalten zu wirtschaftlichen Zwecken. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Schutzfähigkeit insbesondere für Wasserzeichen und sonstige Kennzeichen der RENÉSIM, für Fotos, Produktbeschreibungen, Produktdaten und sonstige Produktangaben. Der Kunde erkennt die vorstehenden Einschränkungen der Nutzung der Inhalte der Webseiten von RENÉSIM an.
17. Schlussbestimmungen, Streitbeilegungsverfahren
17.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1.), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

17.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche München-Stadt. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

17.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

17.4. Link zur OS-Plattform gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung EU Nr. 524/2013: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. RENÉSIM ist weder gesetzlich noch auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. RENÉSIM wird sich im Konfliktfall bemühen, mit dem Kunden eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, wird RENÉSIM auch in dem wohlverstandenen Kosteninteresse des Kunden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
Stand: Juli 2020